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Geschrieben von: Matthias Surau
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Wednesday, 02. April 2008 00:00 |
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Eine AGB Klausel, in der der Verbraucher verpflichtet werden soll, im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts einen pauschalen Wertersatz in Höhe von 100 % zu leisten verstößt gegen die AGB-Regelungen des BGB und ist darüberhinaus Wettbewerbswidrig.
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Geschrieben von: Matthias Surau
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Tuesday, 05. February 2008 15:35 |
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Automatischen werden ab dem 1. April 2008 folgende Pflichtfelder auf jeder Artikelseite angezeigt. Angaben zur Identität und die ladungsfähige Anschrift a) Unternehmensname (soweit vorhanden) b) Vertretungsberechtigter c) Die bei eBay hinterlegte Anschrift
Hinweis auf das Widerrufs- oder Rückgaberecht Der Hinweis „ Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben“ erscheint automatisch und unabhängig davon, oder der Artikel über ein Verkaufsformular oder über ein Tool eingestellt wird. |
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Geschrieben von: Sylvio Schiller
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Monday, 04. February 2008 16:32 |
Zwei Gerichte haben durch Beschluss entschieden, dass Onlinehändler abgemahnt werden können, wenn Sie nicht darüber informieren, wie die Kaufverträge mit dem Verbraucher auf ihren Seiten zustande kommen. Die zu vor ausgesprochenen Abmahnungen der Mitbewerber haben die Gerichte jeweils bestätigt.
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Geschrieben von: Matthias Surau
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Monday, 04. February 2008 14:45 |
Die Formulierung eigener AGB ist im Grunde nur für gewerbliche Anbieter sinnvoll. In AGB's kann grundsätzlich alles geregelt werden, was nicht individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden muss: Grundsätzliche Regelungen über die Abwicklung des Kaufvertrages Lieferbedingungen Zahlungsbedingungen Verzugsregelungen Möglichkeiten zur außerordentlichen und ordentlichen Kündigung des Vertrages Nebenpflichten und, soweit zulässig, auch Gewährleistung- und Haftungsbeschränkungen |
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Geschrieben von: Matthias Surau
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Monday, 04. February 2008 14:45 |
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Grundsätzlich kann es zu Transparenzproblemen kommen, wenn Betreiber von eBay-Auftritten oder Internetshops die gesetzlich verpflichtende Widerrufsbelehrung und AGB in einem Scrollkasten oder Frame darstellen. |
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Geschrieben von: Sylvio Schiller
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Monday, 04. February 2008 14:45 |
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Internetseiten wie IQ-Test, Flirtportal, Berufswahltest, Lebenserwartungstest & Co verursachen bei Verbrauchern immer wieder Frust und begegnen uns häufig in der Beratungspraxis. Das Landgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung am 7. Dezember 2007 (Az.: Az. 9 O 870/07) den Verbrauchern den Rücken gestärkt und für mehr Transparenz gesorgt. Argument des Gerichtes ist dabei auch, dass der User im Internet nicht mit Preisangaben rechnen muss, denn es gibt auch eine Vielzahl von kostenloser Information. |
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Internetrecht
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Geschrieben von: Matthias Surau
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Saturday, 26. January 2008 17:13 |
Preisangabe in AGB als überraschende KlauselEine Klausel wird als überraschend angesehen und kann damit unwirksam sein, wenn die Zahlungspflicht bei einem Web Angebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt ist. Grundsätzlich gilt dies, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste. |
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