Aus diesem Grunde haben wir unsere Kanzlei auf bestimmte Fachgebiete ausgerichtet und zudem die Arbeitsweise und Struktur so angepasst, dass komplexe, fächerübergreifende Problembereiche in Teamarbeit gelöst werden. Durch diese Teamarbeit kann die Beratung in allen Schwerpunkten zusätzlich in englisch und russisch erfolgen. Unsere Mandanten können juristische Beratung auf höchstem Niveau erwarten, wobei der persönliche Kontakt zum Mandanten stets unser Maßstab ist.
Neuigkeit: Geistiges Eigentum gestärkt
Zum 1. September 2008 traten einige Neuerungen im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums in Kraft. Dabei hat die Bundesregierung einige Europäische Verordnungen umgesetzt, so z.B. die Richtlinie 2004/48/EG, die eigentlich bereits zum 31. Dezember 2008 in deutsches Recht hätte normiert werden müssen und die EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung und EG-Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
Neuigkeit: Kompetenz ausgebaut
Eines unserer Ziele ist die Spezialisierung in bestimmten Rechtsgebieten, um so unseren Mandanten ein höchstes Maß an Kompetenz zu bieten und damit eine optimale Beratung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich zu ermöglichen. Diese Spezialisierung spiegelt sich auch darin wieder, dass unsere Kollegin Susanne Ruthe Fachanwältin für Arbeitsrecht und nun auch Sylvio Schiller Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist.
Neuigkeit: Hitzefrei?
Die Sonne lacht, die Mitarbeiter schwitzen und schon fragt sich jeder, ob der Arbeitgeber auch bei Außentemperaturen ab 26 Grad hitzefrei geben muss.
Dies ist zum Leidwesen vieler Arbeitnehmer nicht der Fall.
Urteil: Adwords =/= Verletzung
Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sog. AdWord-Werbung in einer Suchmaschine stellt keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar, wenn bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird.
Urteil: Adwords = Verletzung
"Weitgehend passende Keywords" - Die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword im Rahmen einer Google-Adword-Kampagne stellt grundsätzlich eine Markenrechtverletzung dar, wobei die Nutzung des geschützten Zeichens i.S.v. § 14 MarkenG auch bei der Option "weitgehend passende Keywords" in Betracht kommt.
Urteil: FUSSBALL WM 2006
Der BGH hat in seiner Entscheidung sehr klar dargelegt, warum die Marke "FUSSBALL WM 2006" nicht schutzfähig ist und deshalb als Marke gelöscht werden muss. Mit gleicher Deutlichkeit hat der sogenannten "Ereignismarken" eine Absage erteilt.