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| Dürfen Markenartikel-Hersteller einen eBay-Handel ausschließen? |
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| Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Matthias Surau | |
| Friday, 25. April 2008 08:30 | |
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In folgender Entscheidung ging es darum, zu klären, ob ein Markenartikel-Hersteller (ein bekannter Schulranzen-Produzent) seinen Vertragspartner verbieten darf, Handel über eBay zu betreiben. Der Hersteller begründete seine ablehnende Haltung damit, dass die Internetplattform eBay nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts biete und verbot damit den Verkäufern den Vertrieb. Ein Verkäufer sah in dem Lieferstopp eine kartellrechtliche Diskriminierung i.S.d. § 20 GWB und klagte auf weitere Belieferung der Ware. Die Richter gaben den Markenartikel-Hersteller Recht und begründeten dies wie folgt: Die Beklagte verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot (...), indem sie die Klägerin wegen deren Verkäufe auf Internetauktionsplattformen (...) von der Belieferung ausschließt und andere Vertriebspartner, die sich an die Auswahlkriterien halten, weiter beliefert. Der Ausschluss eines Verkaufs der Markenware von Schulranzen und Schulrucksäcke über ... und vergleichbare Auktionsformate im Internet ist weder eine unbillige Behinderung noch eine unterschiedliche Behandlung ohne sachlich gerechtfertigten Grund. (...)
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