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Domain-Grabbing
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Thursday, 06. March 2008 16:18

 
 OLG  München Urteil vom 05.10.2006 Az: 29 U 3143/06
  Ersatz von Abmahnkosten bei Domain-Grabbing  
   
   
 Leitsatz: 
   
 

Vorgerichtliche Abmahnkosten können nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG i.V.m. §§ 3,4 Nr. 10 UWG ersetzt verlangt werden, wenn sich die Wettbewerbswidrigkeit aus anderen Gesichtspunkten als einer kennzeichenrechtlicher Zuordnungswidrigkeit ergibt. Namentlich ist dass in Fällen eines sogenannten Behinderungswettbewerbs durch Domain Grabbing, bei dem kein sachlicher Bezug zwischen Waren- Dienstleistungsangebot und der Registrierung bzw. Aufrechterhaltung der Domain zu erkennen ist. In derartigen Fallkonstellationen wird das Wettbewerbsrecht nicht durch das prinzipiell vorgehende Markenrecht verdrängt.

 
   
 Gesetzestext: § 12 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §§ 3,4 Nr. 10 UWG