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| Anfechtung eines Sofortkaufs bei eBay |
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| Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Matthias Surau | |
| Wednesday, 28. May 2008 10:16 | |
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Eine nach 8 Minuten nach dem „per Sofortkauf-Option zum Preis von 1,- Euro erfolgten Vertragsschluss“ gesendete E-Mail "Hier handelt es sich um einen Fehler, dieses sollte eine Auktion sein" kann eine wirksame Anfechtung wegen Erklärungsirrtums darstellen. Es ist nicht erforderlich, für den Anfechtungsgrund auch das Wort "Anfechtung" zu verwenden. Jedoch muss eindeutig aus der Erklärung hervorgehen, dass der Anfechtende den Vertrag aufgrund eines Irrtums nicht gelten lassen will. |






