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| Haftung einer Online-Handelsplattform für fremde Inhalte |
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| Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Matthias Surau | |
| Wednesday, 28. May 2008 08:09 | |
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Mit Urteil vom 13.03.2008 (Urt. v. 19.03.2008 - Az.: 2a O 314/07) hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass eine Online-Handelsplattform bei einer Rechtsverletzung, die auf ihrem Portal von Dritten begangen werden, erst ab Kenntnis haftet.
Der Bundesgerichtshof führte aus:Es ist einem Unternehmen, das im Internet eine Plattform betreibt, nicht zumutbar, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen.
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