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Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Sylvio Schiller
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Wednesday, 02. July 2008 08:53 |
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eBay wurde in Frankreich von dem französischen Luxuswarenkonzern LVMH (Louis Vuitton Moet Hennessy) in der Verantwortung genommen, da das Unternehmen sein Geschäftsmodell durch Online-Auktionsplattformen gefährdet sieht. Dabei zielt das von LVMH angestrebte Verfahren vor dem Handelsgericht in der französischen Hauptstadt Paris insbesondere auf den Handel und Verkauf von Plagiaten seiner markenrechtlich geschützten Produkte auf der Internetplattform eBay. Das Argument des Markenherstellers war, dass eBay den Handel mit Plagiaten nicht mit dem erforderlichen Nachdruck unterbunden habe. Zusätzlich verwies der Luxuswarenkonzern darauf, dass er einen sehr exklusiven Vertriebsweg aufgebaut hat und er den Vertrieb über die Auktionsplattform grundsätzlich nicht gestatte. |
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Thursday, 29. May 2008 00:00 |
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Zu der von der EU-Kommission vorgelegten Statistik über die Beschlagnahme von gefälschten Waren erklärt der Markenverband in einer Pressemitteilung: Marken- und Produktpiraterie nehmen immer bedrohlichere und kriminellere Ausmaße an. Das belegen die aktuellen Daten der EU-Kommission zur Arbeit des europäischen Zolls in 2007. |
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Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Matthias Surau
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Wednesday, 23. April 2008 10:14 |
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Der Bundesgerichtshof hat sich mit Urteil vom 10.01.2008 Az: I ZR 38/05 mit diese Frage befasst und wie folgt geurteilt: "In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der Anmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte.
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Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Sylvio Schiller
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Friday, 18. April 2008 17:29 |
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Apple und sein iPhone weckt immer wieder Begehrlichkeiten und dank des sehr guten Euro-Dollar Kursen hat der Einkauf oder Import aus den Staaten einen gewissen Charme. Da zwischenzeitlich das Entsperren der Software und damit das Providerunabhängige Nutzen des iPhone kein Problem mehr ist, wird eine große Schranke beseitigt. |
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| BGH | Urteil vom 19.07.2007 | Az: I ZR 137/04 | | | Das Halten einer Domain durch eine juristische Person des Handelsrechts ist nicht automatisch eine Markenrechtsverletzung - Euro Telekom | | | | | | | | | | | | Amtlicher Leitsatz | | | | | | | | 1. Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handels-rechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. 2. Der Erfahrungssatz, dass der Verkehr einem Zeichen, das durch seine isolierte Verwendung im Geschäftsverkehr zunehmend eine herkunftshinweisende Funktion erhalten hat, auch dann einen stärkeren Herkunftshinweis entnimmt, wenn er dem Zeichen als Bestandteil eines anderen Zeichens begegnet, ist grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn es sich bei dem Zeichen um eine von Haus aus beschreibende Bezeichnung handelt (Ergänzung zu BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus). | | | | |
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Geschrieben von: Matthias Surau
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Wednesday, 09. April 2008 15:06 |
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Vor dem Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 28.11.2007, Az.: 2a O 176/07) war zu klären, ab wann eine Domainbörse bei einer auftretenden Rechtsverletzung haftet. Im hier streitigen Fall wurde eine Domainbörse abgemahnt und aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Grund hierfür wurde darin gesehen, dass unter einer geparkten und zum Verkauf angebotenen Domain es durch die geschaltete Werbung zu einer Rechtsverletzung gekommen war. Die Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lehnte die abgemahnte Domainbörse jedoch mit der Begründung ab, dass sie von einem etwaigen Markenrechtsverstoß erst durch das Abmahnschreiben Kenntnis erlangte und die streitbefangene Domain daraufhin sofort von der Internetplattform entfernte. |
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Geschrieben von: Sylvio Schiller
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Tuesday, 18. March 2008 09:00 |
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Aktuell haben einige Zahnärzte überraschend Post vom Anwalt bekommen und wurden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Abmahnung erfolgte im Namen einer Zahnärztin aus Laupheim und bezieht sich auf deren Bildmarke die einen grünen Granny-Smith wiedergibt. (Az.: 30716602.3) Die Marke wurde beim DPMA im März 2007 angemeldet und bezieht sich auf alle für Zahnärzte wichtigen Klassen (44 und 10). Aus diesem Schutzrecht heraus geht die Zahnärztin nun gegen Kollegen vor, die auf Ihren Webseiten oder Geschäftspapieren einen grünen Apfel verwenden. |
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Thursday, 06. March 2008 15:45 |
| OLG Hamburg | Urteil vom 08.02.2007 | Az: 3 U 109/06 | | | Test24.de | | | | | | | | | | | | Leitsatz: | | | | | | | | Der Inhaber des Zeitschriftentitels „Test“ kann den Inhaber der Domain „test24.de“ weder wegen mittelbaren noch wegen unmittelbaren Verwechslungsgefahr in Anspruch nehmen. Die Aufmachung der Internetseite „test24.de“ weicht von der Gestaltung des Kennzeichens „Test“ hinreichend deutlich ab, so dass ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch nicht begründet werden kann. | | | | | | | Gesetzestext: | | |
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