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| Kann durch eine Markenanmeldung eine wettbewerbsrechtliche Behinderung bestehen? |
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| Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Matthias Surau | |
| Wednesday, 23. April 2008 10:14 | |
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Der Bundesgerichtshof hat sich mit Urteil vom 10.01.2008 Az: I ZR 38/05 mit diese Frage befasst und wie folgt geurteilt: "In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der Anmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte.
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