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Namensklau
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet PDF Drucken E-Mail
Thursday, 17. April 2008 07:45

Der unter anderem für das Kennzeichen- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann wenn auf seiner Plattform Namensrechte verletzt werden (Urt. v. 10.04.2008 - Az. I ZR 227/05).

 

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