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Namensrecht
Namensschutz bei Gleichnamigkeit PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Matthias Surau   
Thursday, 24. January 2008 00:00
Eine Ausnahme von dem Prioritätsprinzip wird gemacht, wenn bei der Gleichnamigkeit in domainrechtlichen Streitigkeiten, die Interessen beiden Parteien von derart unterschiedlichem Gewicht sind, dass es nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben kann. Als Beispiel diene: Wenn der Domaininhaber seinen Namen einen Zusatz hinzufügt, der unter keinem Aspekt seinen rechtlichen Interessen entsprechen kann.
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2007, Az. 7 U 55/07
Gesetzestext § 12 BGB