Copyright 2007

Rueckruf durch unser
Sekretariat per Mausklick!
Ihr Name
Ihre Rueckrufnummer
Abmahnung erhalten? -

Achtung! Die Zeit läuft und zwar in den meisten Fällen gegen Sie. 

Wichtig:

Die Frist muss auf jeden Fall eingehalten werden! Sie sollten auf jeden Fall reagieren!

 

 

Informieren Sie sich hier!


Banner

Kooperationspartner


Unser Service

   

Internetrecht 
  • Verteidigung gegen Abmahnung
  • Beratung bei Abmahnung
  • Formulierung einer Gegenabmahnung
  • Formulierung einer Unterlassungserklärung
  • Rückabwicklung eines Kaufvertrags
  • Beratung bei Streitigkeiten
  • Beratung über Pflichtangaben
  • Beratung bei negativer Bewertung
  • Verteidigung bei negativer Bewertung
  • Beseitigung einer negativen Bewertung
  • Überprüfung von Webseiten
  • Erstellen von AGB
  • Anpassen von AGB
  • Überprüfung von AGB

 

Domainrecht 

  • Verteidigung gegen Abmahnung
  • Beratung bei Abmahnung
  • Formulierung einer Unterlassungserklärung
  • Formulierung einer Gegenabmahnung

 

 

Urheberrecht 
  • Verteidigung gegen Abmahnung
  • Beratung bei Abmahnung
  • Formulierung einer Gegenabmahnung
  • Formulierung einer Unterlassungserklärung
  • Prüfen von Urheberrechten
  • Verteidigung von Urheberrechten
  • Verteidigung bei Urheberrechtsverletzungen

 

 

Markenrecht 
  • Verteidigung gegen Abmahnung
  • Beratung bei Abmahnung
  • Formulierung einer Gegenabmahnung
  • Formulierung einer Unterlassungserklärung
  • Prüfen von Marken
  • Anmelden von Marken
  • Prüfen von Marken
  • Verteidigung von Markenrechten
  • Verteidigung bei Markenverletzungen

 

Persönlichkeitsrecht
Lehrerbenotung zulässig PDF Drucken E-Mail
Internetrecht - Persönlichkeitsrecht
Geschrieben von: Sylvio Schiller   
Wednesday, 11. October 2006 16:33
Nach einem am 27. November 2007 verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet auch künftig erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums "Spickmich.de" per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten und Benotungen auf der genannten Internetseite zu veröffentlichen.
Weiterlesen...