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| Shop-Kategorie als markenmäßiger Gebrauch |
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| Internetrecht - Shop-Kategorie | |
| Geschrieben von: Sylvio Schiller | |
| Wednesday, 16. January 2008 00:00 | |
Das Einbinden eines Markennamens in eine Kategorie eines Onlineshops (hier: „Schmuck, Jette Joop“) stellt selbst dann eine Markenverletzung dar, wenn in dieser Unterkategorie gar keine Artikel eingestellt sind („Jette (0)“).Die Antragstellerin vertreibt unter der Marke „JETTE“ exklusive Damenbekleidung. Auf seiner Internetseite verwendet der Antragsgegner in seinen Auflistungen von Markenartikeln u. a. die Angabe „Jette (0)“ in der Unterkategorie Markenschmuck. Die Antragstellerin verlangt Unterlassung. Das Landgericht Hamburg hat dem Antrag stattgegeben. Der Antragsgegner legte dagegen erfolglos Berufung ein. Es liegt eine Doppel-Identverletzung (identische Bezeichnungen für jeweils identische Waren) vor, denn das Verbot bezieht sich gerade auf JETTE Waren, für die mit der streitgegenständlichen Angabe unter Verwendung von JETTE - zum Beispiel durch "JETTE (0" - ein Nicht-Angebot für das in Rede stehende JETTE Markenprodukt gemacht wird oder durch deren Auflistung mit JETTE unter den auszufüllenden Rubriken (z. B. unter "Markenschmuck").
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