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Software
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Thursday, 06. March 2008 09:49

 
 LG   Hamburg Urteil vom 29.06.2006 Az: 315 O 343/06
  Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen  
   
   
 Leitsatz: 
   
 

Die Veräußerung einzelner Softwarelizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung des Softwareherstellers wirksam möglich, da sich das Verbreitungsrecht an den Vervielfältigungsstücken der Software durch das Inverkehrbringen mit Zustimmung des Softwareherstellers analog § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG erschöpft hat. Folglich ist eine Werbung, die dies kommuniziert, nicht irreführend.

 
   
 Gesetzestext: UrhG § 69c Nr.3/S.2 
 
Urheberbenennung bei Software PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Matthias Surau   
Monday, 04. February 2008 14:35
Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 7. August 2007 über dei Frage der Urhebernennung bei Software entschieden.
1. Die umfassende und ausschließliche Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsbefugnis (vgl. § 31 I, III UrhG) zu Gunsten des beklagten Anwenders hat es nicht auch erlaubt, sich das Urheberpersönlichkeitsrecht anzumaßen und die Hinweise auf die Urheberschaft der Klägerin wegzulassen, so insbes. den Copyrightvermerk zu ändern oder die Software entsprechend zu vertreiben.
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