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Staatsanwaltschaft sagt nein zu Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Sylvio Schiller   
Thursday, 27. March 2008 08:44
 

Wie der Wuppertaler Rundschau zu entnehmen ist, lehnt es die dortige Staatsanwaltschaft ab, gegen Tauschbörsenbenutzer zu ermitteln und lässt Anzeigen der Rechteinhaber oder deren Rechtsanwälte unbearbeitet. Damit wird es für Abmahner schwierig, wenn nicht gar unmöglich den zu einer IP-Adresse gehörigen Anschlussinhaber zu ermitteln.

 

Wie die Pressestelle der Behörde verlauten ließ, vertrete diese folgende Auffassung: "Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen",

 

Grundsätzlich gehe es der Musikindustrie nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, "sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen". Weitergehend verweist die Staatsanwaltschaft darauf, dass der Gesetzgeber wiederholt einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Industrie gegen die Provider abgelehnt hat. Durch die Einleitung von Ermittlungsverfahren würde dies entgegen des Willens des Gesetzgebers unterlaufen.

  

Zahlen belegen, dass der Arbeitsaufwand sehr hoch ist, denn bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal wurden im Januar und Februar 2008 etwa 2000 Strafanzeigen wegen der Verletzung von Urheberechten gestellt, auch die Staatsanwaltschaft Köln hat ca. 10.000 Anzeigen im letzten Quartal zu bearbeiten.

  

Spannend wird, wie sich diese Haltung auswirkt und ob anderer Staatsanwaltschaften auf den Zug aufspringen. Natürlich geht die Medienindustrie gegen die Verweigerung der Bearbeitung durch Staatsanwaltschaft Wuppertal vor und hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als übergeordnete Behörde Beschwerden eingereicht.

  

Die Diskussion zu diesem Thema ist sicher angebracht, leider wird sie aber wieder unsachlich und ohne  jedes Verständnis geführt. Wenn ich mir die Forenbeiträge beispielsweise bei heise.de dazu durchlese, kommt mir das glatte Grausen. Leider haben immer noch viele nicht verstanden, dass es so etwas wie geistiges Eigentum gibt. Viele, anscheinend auch Eltern, glauben, wenn etwas im Internet zum Download zur Verfügung steht, gehört es allen. Entgegen der verbreiteten Auffassung gibt es kein Recht auf Privatkopie und ich bezweifle, dass der BGH, wie von einem User gefordert, ein solches bestätigt (?).

 

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft ist auch nicht an allen Stellen überzeugend, denn ein finanzielles Interesse haben die User auf jeden Fall, immerhin wollen sie ohne den Erwerb der erforderlichen Lizenz Rechte Dritter nutzen. Es spielt dabei auch keine Rolle, dass wie immer wieder behauptet, der User den Titel gar nicht gekauft hätte und somit kein Schaden entstanden sei. Er nutzt die Datei zu seinem Vergnügen ohne dafür zu bezahlen, wenn er Sie nicht bezahlen will, soll er sie auch nicht nutzen.

 

Anderseits finde ich das Argument mit der Unterlaufung des abgelehnten Auskunftsanspruchs überlegenswert.

 

Nun aber auch noch ein Wort zur Musikindustrie und den Kollegen die diese vertreten bzw. die bisherigen Urteile dazu. Für mich ist nicht verständlich, wie die enormen Schadensersatzansprüche und Streitwerte gerechtfertigt sind. Im Urheberecht wird regelmäßig die Lizenzanalogie angewendet, um den Schaden zu berechnen. Die Lizenz für ein Lied liegt aber unter 0,99 Euro, denn für diesen Preis kann fast jeden Titel bei Apple erworben werden. Der Gegenstandswert für solche Abmahnungen kann dem zwar nicht gleichgesetzt werden, aber auch nicht exorbitant darüber liegen.

 

Die derzeitige Entwicklung wird sicher spannend, denn die Musikindustrie wird darauf reagieren.