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| türkischer Musikverband mahnt ab |
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| Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Sylvio Schiller | |
| Sunday, 06. July 2008 19:46 | |
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Die Folge von solchen unrealistischen Streitwerten sind Anwaltskosten von ca. 13.000,00 Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Schreiben ausdrücklich angekündigt wird, dass weitergehende Schadenersatzansprüche zusätzlich geltend gemacht werden wollen. Die Ansprüche sind auf jeden Fall genau zu prüfen und angesichts der aktuellen Entwicklung über die Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft, könnte es diesbezüglich interessant werden. Es darf aber nicht vergessen werden, dass das neue Urhebergesetz der Musikindustrie einen Auskunftsanspruch zugesteht.
Häufig wird es daher empfehlenswert sein, eine Unterlassungserklärung – wenn auch modifiziert – abzugeben, um so zumindest weitere Kosten zu vermeiden. Hinsichtlich der angesetzten Anwaltskosten sollte man sich zur Wehr setzen und diese auf ein angemessenes Maß korrigieren. Auch hier ist das neue Urheberegesetz (was allerdings noch nicht in Kraft ist) zu berücksichtigen, dann für einfache Fälle wurde eine Deckelung der Anwaltskosten auf 100,00 Euro vorgenommen. Die angedrohten Schadenersatzansprüche sind auch genauestens zu prüfen und gegeben falls im Vergleichswege zu regulieren.
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