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Unlauteres Verhalten
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Thursday, 06. March 2008 10:16

 
 LG   Hamburg Urteil vom 11.08.2003 Az: 312 O 404/03
  Kein Unlauteres Verhalten durch Negativhinweis auf der Webseite  
   
   
 Leitsatz: 
   
 

Nach Meinung des LG Hamburg kann nicht grundsätzlich angenommen werden, dass ein sogenannter Negativhinweis, indem zum Ausdruck kommt, dass der Anbieter der Webseite „kein offizieller Vertragspartner“ eines anderen bekannten Produzenten sei, bewusst angebracht wurde, um Kunden des Konkurrenten abfangen zu wollen. Ein unlauteres Verhalten ist darin nicht zu sehen.

 
   
 Gesetzestext: