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Urheberschutz
100 % Zuschlag für kopierte Fotos in Online-Shops PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Matthias Surau   
Wednesday, 25. June 2008 10:55

Das ungefragte Kopieren von Fotos wird dann richtig teuer, wenn bei der Übernahme nicht der Urheber genannt wird. Das LG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 19.03.2008 - Az. 12 O 416/06, dass neben der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, dem Urheber auch noch ein zusätzlicher 100-prozentiger Zuschlag zusteht.

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Beweisbarkeit der Urheberschaft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Sylvio Schiller   
Wednesday, 04. June 2008 08:18

Fotografen sind Urheber Ihrer Fotos und können selber bestimmen, wer, wie, wo und wie lange die Fotos verwendet und insbesondere veröffentlichen kann. Der Fotograf besitzt ein Monopol an den Nutzungsrechten. Sollte jemand Fotos ohne die Einwilligung des Fotografen verwenden, kann der Fotograf von diesem das Unterlassen und darüber hinaus Schadenersatz verlangen. So die Kurzfassung der Ansprüche des Fotografen aus dem Urhebergesetz.

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Texturen in Second Life urheberrechtlich geschützt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Matthias Surau   
Thursday, 08. May 2008 19:45

Texturen in der Online Welt "Second Life" sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das entschied das LG Köln (Urteil vom 21.04.2008 - Az.: 28 O 124/08)

 

"Dabei geht die Kammer davon aus, dass auch im "virtuellen Raum", hier im Rahmen der Online-Plattform "Second Life", urheberrechtlich geschützte Werke entstehen können, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind (...)."

 

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Virtuelle Kunst und Urheberschutz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Sylvio Schiller   
Monday, 05. May 2008 11:16

In einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz musste sich das LG Köln am 21.04.2008 (Az.: 28 O 124/08) mit der Frage beschäftigen, ob auch virtuelle Kunst dem Urheberrecht unterliegt. Dabei kam es zu dem grundsätzlichen Ergebnis, dass auch im “virtuellen Raum” urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind. In dem Fall ging es um ein virtuelles Modell des Kölner Doms welches in dem bekannten Onlinespiel “Second Life” umgesetzt worden war.

 

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