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| Texturen in Second Life urheberrechtlich geschützt |
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| Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Matthias Surau | |
| Thursday, 08. May 2008 19:45 | |
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Texturen in der Online Welt "Second Life" sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das entschied das LG Köln (Urteil vom 21.04.2008 - Az.: 28 O 124/08) "Dabei geht die Kammer davon aus, dass auch im "virtuellen Raum", hier im Rahmen der Online-Plattform "Second Life", urheberrechtlich geschützte Werke entstehen können, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind (...)."
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