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Geschrieben von: Matthias Surau
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Monday, 28. January 2008 14:54 |
Wenn unsere Mandanten wieder einmal über die „Bösen Buben“ berichten, klingt es meist wie ein schlechtes Drehbuch. Seit Jahren sind uns die Taschenspielertricks der Ganoven bekannt. Auch bleibt feststellen, dass die "Bösen Buben" keine vorübergehende Erscheinung sind. Man kann den Schmidtlein`s nicht einmal nachsagen, dass sie langweilig wären. Sogar ein gewisses Maß an unternehmerischer Tätigkeit ist diesen Buben nicht abzuerkennen. Wo liegt eigentlich das Problem?
Auf den Webseiten wie: basteln-heute.com, cocktails-heute.com, drogen-heute.com, fabrikverkauf-heute.com, games-heute.com, gedichte-heute.com, gedichte-server.com, gehaltsrechner-heute.com, hausaufgaben-download.de, hausaufgaben-heute.com, lehrstellen-heute.com, lexikon-heute.com, rezepte-heute.com, routenplanung-heute.com, p2p-heute.com pflanzen-heute.com, rauchen-heute.com usw. usw. befindet sich fast ausschließlich zusammenkopiertes Material. Eine echte Hilfe für das nächste Dinner wird man hier wohl nicht finden. Diese Webseiten werden meist mit „heute gratis“ oder „Anmelden und informieren“ beworben. Tatsächlich verwandelt sich der angeblich kostenfreie Zugang nach Ablauf des Anmeldetages in einen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten - bei jährlicher Vorauskasse versteht sich. Zwei Wochen später, nach Ablauf der Widerrufsfrist, erhalten die User eine Rechnung der Schmidtlein-GbR über 84 Euro. Inkassoanwalt Tank treibt die Forderungen dann ein. Für beide Seiten wohlmöglich das "Geschäft ihres Lebens". Die Schmidtlein`s haben mit ihren Internetseiten vermutlich schon Millionen verdient. Rechtsanwalt Tank wird es ebenso nicht schlechter gehen. Rechtsanwalt Tank erscheint uns wie ein Phantom. Telefonisch zu keiner Zeit erreichbar und doch immer in Aktion. Der König der Ganoven ist jedoch ein anderer: Ivan Ilic, seines Zeichens Inhaber der Domain: Lebenszeit.comJuristisch kann man Ivan nicht nachsagen, dass er auf seiner Seite nicht deutlich genug auf den Preis seiner Dienstleistungen hinweist. Ausgesprochen klar, groß und eindeutig wird auf den Preis seiner Dienstleistung (99,00 EUR) sogar hingewiesen. Juristisch ist die Seite in einer guten Verfassung. Gebe es da nicht den Haken, der ihn zum König der Ganoven macht. Der Trick ist denkbar einfach. User besuchen diese Seite nie direkt, sondern werden über Banner, die auf anderen Internetseiten geschaltet sind, auf einer der Unterseiten von Lebenszeit.com geleitet. Auf den geschalteten Bannern ist der Preis natürlich nicht zu sehen, sonst würde der Trick ja nicht funktionieren. Inzwischen berichten auch immer mehr Geschädigte, die behaupten, nie auf einer Internetseite von Schmidtlein, Ivan und Co. gewesen zu sein.Wenn der geplagte User nun zum Rechtsanwalt geht, wird dieser sich erst einmal einen Überblick über die Webseite verschaffen und irritiert feststellen müssen, dass sogar ausgesprochen deutlich auf den Preis hingewiesen wird. Auch sonst wird dieser auf nicht viel juristische Fehler treffen und wohlmöglich den User raten, den geforderten Betrag zu zahlen. Fazit: Soweit in irgendwelchen Forderungsschreiben eine Drohkulisse aufgebaut wird, kann Strafanzeige erstattet werden. Wer einen Mahnbescheid erhält, sollte dagegen Widerspruch einlegen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich. Nach unseren Erfahrungen geben die Betreiber der Webseite schon auf, wenn Post vom Rechtsanwalt eintrifft. Dann nutzen sie gerne die Formulierungen wie:… in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir Ihnen namens und im Auftrage unserer Mandantschaft mit, dass wir die Angelegenheit hier endgültig eingestellt haben und unsere Mandantschaft die Angelegenheit nicht weiterverfolgen wird.
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