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| Bitte um Frankierung zulässig |
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| Geschrieben von: Sylvio Schiller | |
| Monday, 04. February 2008 14:36 | |
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 20.4.2007 (Az.: 3 W 83/07) entschieden, dass die Bitte an den Kunden, das Paket ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt. Damit hat das Gericht in einem immer wieder aufkommenden Streit erfreulicherweise sehr pragmatisch entschieden und ist den Shopbetreibern entgegengekommen.In Deutschland müssen diese im Gegensatz zu den Regelungen fast aller anderen europäischen Mitgliedsstaaten im Regelfall (abgesehen von der 40-Euro-Klausel) die Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechtes übernehmen. Die deutsche Regelung des § 357 Abs. 2 S. 3 BGB geht über den von der Europäischen Richtlinie für den Fernabsatz geforderten Rahmen hinaus und räumt Onlinehändlern nur das Recht ein, die Kosten der Rücksendung bei einem Warenwert bis 40,00 Euro dem Verbraucher aufzuerlegen.Durch diese Regelung haben die deutschen Onlinehändler eine erhebliche wirtschaftliche Mehrbelastung im Gegensatz zu ihren europäischen Kollegen zu tragen. Insbesondere wenn auch berücksichtigt wird, dass die Frage der Erstattung der Hinsendekosten bisher noch nicht abschließend entschieden wurde, aber das OLG Karlsruhe in einer nichtrechtskräftigen Entscheidung meint, dass diese vom Verkäufer zu tragen sind. |






