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Geschrieben von: Tatort Internetrecht, Berlin: Sylvio Schiller
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Thursday, 24. April 2008 07:52 |
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Das sind doch mal klare Worte, die das OLG Hamm auf dem Auktionsportal ebay.de gefunden hat: „Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen.“ Das Gericht stellte fest, dass diese Einschränkung auf dem Auktionsportal ebay.de unzulässig ist und sieht die Gefahr einer Umgehung der Verbraucherschutznormen (Entscheidung vom 28.02.2008 AZ: 4 U 196/07).
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Thursday, 13. March 2008 11:37 |
| LG Münster | Urteil vom 02.08.2006 | Az: 24 O 96/06 | | | Widerrufsbelehrung im Fernabsatz im Hinblick auf § 14 BGB-InfoV | | | | | | | | | | | | Leitsatz: | | | | | | | | Der § 14 BGB InfoV steht mit § 355 und 312 d Abs. 2 BGB normenhierarchisch auf einer Ebene. Dieses ergibt sich durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen vom 02.12.2004 (BGB1. 2004, S. 3102). § 14 BGB-InfoV hat im Hinblick darauf Gesetzesrang erhalten und steht dem § 355 und 312 d Abs. 2 BG nicht nach. Demnach ist ein Gesetzesverstoß in Bezug auf die Widerrufsbelehrung dann zu verneinen, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1,3 BGB-InfoV entspricht. Die Belehrung über den Fristbeginn der Widerrufsfrist „ Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung“ genügt den gesetzlichen Anforderungen, wenn das Mister für eine Widerrufsbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV verwandt wird. | | | | |
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Wednesday, 12. March 2008 13:06 |
| OLG Hamm | Beschluss vom 15.03.2007 | Az: 4 W 1/07 | | | Belehrungspflicht in Rahmen des Widerrufsrecht nach 312 c Abs. 1 BGB | | | | | | | | | | | | Leitsatz: | | | | | | | | Angesichts der entscheidenden Bedeutung der Widerrufsfrist bei Bestehen eines Widerrufsrechts, muss jeder Eindruck vermieden werden, dass bereits vorvertragliche Informationen irgendwelche Fristen in Lauf setzen könnten. Die Klausel „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt die Belehrung“ reicht in ihrer lapidaren Ausgestaltung nicht aus. Na Ansicht des Gerichts fehlt hiernach jeder Hinweis darauf, dass die eigentliche Belehrung des Käufers über sein Widerrufsrecht erst später, und dann auch in besonderer Textform, und dass erst diese Belehrung den Lauf von Fristen auslöst. | | | | |
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Geschrieben von: Sylvio Schiller
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Monday, 10. March 2008 09:35 |
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Nachdem das Bundesjustizministeriums (BMJ) bereits Ende vergangenen Jahres einen Entwurf einer neuen Muster-Widerrufsbelehrung vorstellte, gab es erneut eine intensive Diskussion über deren Inhalt. Das Ministerium hatte endlich die Konsequenzen aus der fehlerhaften Musterbelehrung und den dadurch einhergehenden Unsicherheiten für Onlinehändler gezogen.
Die Bundesministerin hat zwar mehrfach gegen den Abmahn“wahnsinn“ gewettert aber erst sehr spät erkannt, dass Ihr Ministerium die Ursache für die Abmahngründe geliefert hat. |
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Thursday, 06. March 2008 15:11 |
| LG Berlin | Beschluss vom 15.03.2007 | Az: 52 O 88/07 | | | Widerrufsbelehrung in Textform - Wertersatzklausel | | | | | | | | | | | | Leitsatz: | | | | | | | | Wird der Verbraucher nicht darauf hingewiesen, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch entstanden ist, bei der Wertersatzpflicht außer Betracht bleibt, verstößt diese Formulierung bei der Belehrung über das Rückgaberecht gegen §§ 3,4 Nr. 11 UWG i.V.m §§ 312 c BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 10 InfoO i.V.m. 357 Abs. 1 und , 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB. | | | | | | | Gesetzestext: | UWG §§ 3,4 Nr. 11 i.V.m BGB §§ 312 c .i.V.m. InfoO § 1 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. BGB §§ 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 | |
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Geschrieben von: Matthias Surau
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Tuesday, 05. February 2008 15:35 |
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Automatischen werden ab dem 1. April 2008 folgende Pflichtfelder auf jeder Artikelseite angezeigt. Angaben zur Identität und die ladungsfähige Anschrift a) Unternehmensname (soweit vorhanden) b) Vertretungsberechtigter c) Die bei eBay hinterlegte Anschrift
Hinweis auf das Widerrufs- oder Rückgaberecht Der Hinweis „ Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben“ erscheint automatisch und unabhängig davon, oder der Artikel über ein Verkaufsformular oder über ein Tool eingestellt wird. |
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Geschrieben von: Matthias Surau
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Monday, 04. February 2008 14:45 |
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Grundsätzlich kann es zu Transparenzproblemen kommen, wenn Betreiber von eBay-Auftritten oder Internetshops die gesetzlich verpflichtende Widerrufsbelehrung und AGB in einem Scrollkasten oder Frame darstellen. |
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Geschrieben von: Sylvio Schiller
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Monday, 04. February 2008 14:45 |
„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung“Hier folgende wesentliche Entscheidungsgründe: |
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Geschrieben von: Sylvio Schiller
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Monday, 04. February 2008 14:21 |
In einem Urteil vom 13. Juli 2007 hat das OLG Naumburg (10 U 14/07) sich umfangreich mit gleich drei aktuell immer wieder diskutierten Rechtsfragen befasst: 1. Welche Widerrufsfrist gilt bei eBay?
2. Kann die Verwendung einer Formulierung aus dem amtlichen Muster der Widerrufsbelehrung in der BGB-InfoV wettbewerbswidrig sein?
3. Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?
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Geschrieben von: Sylvio Schiller
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Monday, 04. February 2008 13:25 |
Endlich einmal hat ein Gericht die Rechtsprechung zur Formulierung der Widerrufsbelehrung nicht weiter verkompliziert sondern sehr pragmatisch Klarheit geschaffen. Das LG Braunschweig musste darüber entscheiden, ob die häufig verwendete Formulierung zum Fristbeginn bei Widerruf und Rückgabe: „Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer in Textform mitzuteilenden Belehrung.“ Abmahnfähig ist.
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Geschrieben von: Matthias Surau
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Monday, 04. February 2008 13:25 |
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Das OLG Hamburg äußerte sich hierzu wie folgt: (...)Der Senat vermag den gesetzl. Bestimmungen ebenso wie das Landgericht keine – schon gar nicht eine stillschweigend als elbstverständlich vorausgesetzte - Verpflichtung dahingehend zu entnehmen, dass der Unternehmer stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel beispielsweise i.S.v. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zwingend vorzuhalten hat.
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